Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
AG FOODS GmbH.

Inhalt

I.            Grundlegende Bestimmungen. 1

II.           Definitionen. 2

III.           Kaufpreis. 2

IV.           Zahlungsbedingungen. 3

V.            Bestellung. 3

VI.          Liefertermin, Lieferbedingungen. 4

VII.         Warentransport4

VIII.        Ablehnung der Warenannahme. 5

IX.          Eigentumsvorbehalt; Gefahrenübergang. 5

X.            Paletten (Mehrwegverpackungen)5

XI.          Kredit des Käufers. 5

XII.         Lagerbedingungen für Waren. 6

XIII.        Gewährleistungsfrist6

XIV.        Arten des Warentransports zum Kunden, Abnahme und Reklamation. 6

XV.         Offensichtliche und verborgene Mängel8

XVI.        Höhere Gewalt8

  1. Grundlegende Bestimmungen
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die Rechte und Pflichten beim Kauf und Verkauf von Waren zwischen dem Verkäufer, der AG FOODS GmbH, mit Sitz in Hopfengartenstraße 2, 3580 Horn, Österreich; Firmen-Ident.-Nr.: 645339 (im Folgenden „Verkäufer“), und dem Kunden (im Folgenden „Käufer“).

  1. Alle schriftlichen Vereinbarungen oder Handelsverträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, die von diesen AGB abweichende Bestimmungen enthalten, haben Vorrang vor diesen AGB.

  1. Mit der Bestellung der Ware bestätigt der Käufer, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist.

  1. Über Änderungen des Inhalts der AGB informiert der Verkäufer auf seiner Website. Nach der Veröffentlichung treten die AGB mit dem Abschluss der ersten nachfolgenden Warenbestellung durch den Käufer in Kraft.
  1. Definitionen
  1. Überall in diesen AGB oder in den damit zusammenhängenden Dokumenten haben die nachstehend aufgeführten Abkürzungen oder Begriffe die folgende Bedeutung:

Unter Waren sind die vom Verkäufer hergestellten oder verkauften Produkte zu verstehen.

Ein Fahrzeug mit Ladebordwand ist ein Fahrzeug, das mit einer hydraulischen Ladebordwand und einer Ladefläche mit einer maximalen Tragfähigkeit von 650 kg ausgestattet ist.

Ein Anforderung an die Fahrzeugart bezeichnet die Anforderung an eine bestimmte gewünschte Fahrzeugart – Lastkraftwagen, Fahrzeug bis 3,5 t, oder andere.

Lokale Transportanforderungen – ob am Lieferort Verkehrsbeschränkungen bestehen, die die Zustellung der Waren erschweren könnten (z. B. Fußgängerzone usw.).

Bestätigung des „POD“ – die Verpflichtung zur Bestätigung des Dokuments = Lieferschein (Proof of Delivery, POD).

Zur ersten Tür – dies bezeichnet den Standardlieferort, an dem die Sendung auf der Ladefläche oder bei der ersten abschließbaren Tür übergeben wird (nicht am vom Käufer angegebenen Ort, z. B. Lager, zweiter Stock eines Gebäudes usw.). Die Ware muss in der Lage sein, zum Übergabeort bewegt zu werden; Hindernisse wie Treppen, Bordsteine und ähnliche können die Handhabung erschweren, wodurch der Übergabeort auf den nächstgelegenen möglichen Ort ohne Hindernisse geändert wird.

Übergabe an die verantwortliche Person – die Ware wird der auf der Bestellung angegebenen Person gegen einen Ausweis übergeben.

LS-Dienste – Logistikdienstleistungen, d. h. Lagerung, Handhabung und Transport.

Zusatzleistung – Eine Leistung, die nicht zu den Standardleistungen der AG FOODS Group a.s. gehört. Zuschläge für Sonderleistungen werden individuell basierend auf den Anforderungen des Kunden und den Möglichkeiten des Logistikpartners geregelt. Es wird nicht garantiert, dass eine Zusatzleistung umgesetzt werden kann.

Tag bezeichnet einen Werktag.

L+5 bezeichnet die Standardlieferung der Ware innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Auftragsbestätigung.

Telefonische Avisierung – ist gegen Aufpreis möglich.

Barzahlung – ist nicht möglich.

  1. Kaufpreis
  1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis für die abgenommene Ware zu bezahlen.

  1. Die Preise der Waren sind im Preiskatalog des Verkäufers angegeben. Für einen bestimmten Käufer können abweichende Preise, die in einem speziellen Preiskatalog für diesen Käufer festgelegt sind, vereinbart werden.

  1. Der Kaufpreis umfasst die Kosten für die Standardlieferung der Ware an den Käufer (gemäß Artikel VI, Punkt 5 dieser AGB), wenn der Bestellwert mindestens 100 € ohne MwSt. beträgt.

  1. Falls der Bestellwert 100 € ohne MwSt. nicht überschreitet, werden Versandkosten und Verpackungskosten in Höhe von 6 € ohne MwSt. zum Bestellwert hinzugerechnet.

  1. Der Kaufpreis der Ware umfasst keine Paletten, es sei denn, es ist im Vertrag anders angegeben.

  1. Alle Zusatzoptionen für die Lieferung der Ware müssen zusammen mit der Bestellung vereinbart werden.

  1. Zahlungsbedingungen
  1. Sofern im Vertrag oder in einer anderen Vereinbarung der Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde (z. B. Zahlung per Überweisung), ist der Käufer verpflichtet, die Ware im Voraus auf das vom Verkäufer angegebene Konto gemäß der Vorauszahlungsrechnung zu bezahlen. Grundlage für den Versand (die Lieferung) der Ware ist in diesem Fall die Gutschrift des Betrags (Kaufpreises) auf dem Konto des Verkäufers.

  1. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer den im Preiskatalog angegebenen Kaufpreis innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zeitraums zu zahlen. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist für alle Rechnungen 14 Tage ab Lieferung der Ware. Befindet sich der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzugszinsen, verpflichtet er sich, dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,05 % täglich auf den ausstehenden Betrag zu zahlen, wobei ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Käufers durch diese Bestimmung nicht berührt wird.

  1. Im Falle der Lieferung einer nicht standardmäßigen Menge oder Art von Ware (d. h. Ware, die vom Verkäufer nicht standardmäßig produziert wird, aber auf Anfrage des Käufers hergestellt werden kann) ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer eine Vorauszahlung in Höhe von 100 % des gesamten Kaufpreises der Ware (einschließlich MwSt.) zu verlangen.

  1. Die Rechnung (Steuerbeleg) wird dem Käufer gemäß den Spezifikationen als Teil der Lieferung der Ware in Form einer Beilage außerhalb des Pakets (im Fall einer Barzahlung des Kaufpreises) oder nach der Lieferung der Ware per Post oder E-Mail zugesandt. Die Rechnung ist auch ohne Stempel und Unterschrift des Verkäufers gültig.

  1. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Käufers für irgendwelche Leistungen, die der Verkäufer dem Käufer erbracht hat, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung der Ware an den Käufer bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers auszusetzen. In diesem Fall ist der Verkäufer nicht im Verzug mit der Lieferung der Ware.

  1. Bestellung
  1. Die Ware wird dem Käufer auf Grundlage einzelner Bestellungen geliefert. Bestellungen können vom Käufer wie folgt aufgegeben werden:

– schriftlich: per Post an AG FOODS GmbH, Hopfengartenstraße 2 3580 Horn, Österreich

– per E-Mail: kundencenter@agfoods.eu

– persönlich – über das Netzwerk der Handelsvertreter des Verkäufers

  1. Die Bestellung muss den Namen und Sitz des Käufers (entsprechend dem Handelsregister), die Lieferadresse des Käufers, falls diese von der Geschäftsadresse des Käufers abweicht, die Firmenbuchnummer ggf. auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – falls der Käufer umsatzsteuerpflichtig ist, den Namen der Ware (ggf. eine genauere Identifizierung), die gewünschte Menge der Ware in Stück oder Kartons, die Person, die berechtigt ist, die Ware entgegenzunehmen, sowie die Telefonnummer der Person, die berechtigt ist, die Ware entgegenzunehmen, und die Transportmodalitäten enthalten.
  1. Liefertermin, Lieferbedingungen
  1. Vereinbaren die Vertragsparteien, dass die Ware vom Käufer beim Verkäufer abgeholt wird, gilt die Ware als geliefert, wenn der Verkäufer dem Käufer die Ware an seinem Betriebsstandort zur Verfügung stellt.

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die bestellte und ordnungsgemäß gelieferte Ware abzunehmen. Zusammen mit der Lieferschein der Ware wird dem Käufer auch der Transportdokument übergeben, den der Käufer zu bestätigen verpflichtet ist.
     
  2. Wir liefern ausschließlich innerhalb Österreichs.

  1. Wenn sich die Parteien auf den Versand der Ware durch den Verkäufer einigen, gilt die Lieferverpflichtung als erfüllt, sobald der Käufer die Ware vom Spediteur entgegengenommen hat. Die Lieferung erfolgt an die Rampe oder zu den ersten abschließbaren Türen des Käufers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  1. Die Standardlieferung der Ware erfolgt innerhalb von fünf Tagen nach Auftragsannahme (D+5) zwischen 7 und 18 Uhr, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wenn in der Bestellung eine Kontaktperson angegeben ist, wird die Lieferung ausschließlich an diese Person zugestellt. Falls jedoch der Vertreter des Käufers die Entgegennahme bestätigt, wird die Ware dieser Person übergeben, die sich am Lieferort befindet und ihre Identität nachweist. Die Entgegennahme wird durch Unterschrift bestätigt. Wird ein telefonischer Aviso gewünscht, wird der Käufer am Tag der Lieferung spätestens eine Stunde vor der Übergabe von der Spedition informiert. Die Lieferung erfolgt stets als komplette Sendung. Die Sendung wird zu den ersten abschließbaren Türen oder an die Rampe zur Entladung geliefert.

  1. Zusatzleistungen bei der Lieferung der Ware, die gegen Aufpreis erbracht werden, sind:
    FLT - fester Liefertermin
    TW (time window, Zeitfenster) - Lieferung innerhalb eines festgelegten Zeitfenster
    Lieferung bis 8, 10, 12, 18 Uhr je nach den Möglichkeiten des Transportunternehmens und gemäß dem gültigen Preisverzeichnis.
    Aviso – Pflicht zur telefonischen Bestätigung der Lieferung vor deren Zustellung durch den Verkäufer (Standardmäßig am Morgen des Liefertages, jedoch mindestens 1 Stunde vor der Zustellung).

  1. Warentransport
  1. Der Verkäufer führt die Lieferung der Waren über einen Vertragstransportunternehmer und dessen Vertragspartner durch.

  1. Die Waren des Verkäufers werden in Mono- (einzelnen) oder Mix- (gemischten) Verpackungen auf Mono- (einzelnen) oder Mix- (gemischten) Paletten oder Kartons geliefert und sind für den Transport ordnungsgemäß gekennzeichnet (mit der Adresse des Empfängers, Bestellnummer, Packliste usw.) und während des Transports ausreichend gesichert und geschützt, um Beschädigungen während des Transports zu vermeiden.
     
  2. Weichen die gewünschten Transportvorkehrungen vom Standardlieferverfahren ab, ist der Käufer verpflichtet, diese abweichenden Vorkehrungen in der jeweiligen Bestellung anzugeben (z. B. maximale Fahrzeugtonnage, Fahrzeug mit Hebebühne usw.).

  1. Ablehnung der Warenannahme  
  1. Wenn der Käufer nachweislich ohne Grund die bestellte Ware nicht annimmt, ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe der Versandkosten zu verlangen, mindestens jedoch 100 € ohne MwSt.

  1. Eigentumsvorbehalt; Gefahrenübergang
  1. Das Eigentum an der Ware geht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises von dem Verkäufer auf den Käufer über.

  1. Die Gefahr des Verlustes, der Zerstörung, der Beschädigung oder der Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Käufer über, d.h.:

    - mit der Übergabe der Ware an den vom Käufer beauftragten Spediteur
    - mit der Übernahme der Ware durch den Spediteur des Verkäufers

  1. Paletten (Mehrwegverpackungen)
  1. Der Verkäufer liefert die Waren standardmäßig in Mono- (einzelnen) oder Mix- (gemischten) Verpackungen, die auf eine Holz-EUR-Palette mit den Maßen 80 x 120 cm geladen werden können. Oder auf eine Halbpalette mit den Maßen 80 x 60 cm.
     
  2. Die Kosten für Paletten werden dem Käufer mit 12€ zzgl. MwSt. pro Stück berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  1. Der Austausch von Paletten ist nach Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer möglich. Der Verkäufer nimmt nur saubere, unbeschädigte EUR-Paletten an

(d.h. alle Teile der Palette sind mit Nägeln verbunden, die nicht hervorstehen, Balken und Bretter dürfen nicht beschädigt sein

  1. Kredit des Käufers
  1.  Mit regelmäßigen Geschäftspartnern kann ein Handelskredit vereinbart werden. Bis zur Höhe dieses Kredits kann der Kunde innerhalb des vereinbarten Fälligkeitstermins Ware bestellen. Der Verkäufer ist berechtigt, für den individuell festgelegten Kredit Sicherheiten zu verlangen, z.B. in Form eines Schuldscheins, einer Bankbürgschaft oder anderer individueller Mechanismen.

  1. Wird das vereinbarte Guthaben des Käufers überschritten, ist der Verkäufer berechtigt, weitere vom Käufer bestellte Waren nicht zu liefern, bis die Verpflichtung des Käufers beglichen ist (d.h. der Käufer gleicht das Guthaben mindestens in der vereinbarten Höhe aus). In diesem Fall gerät der Verkäufer nicht in Lieferverzug.

  1. Lagerbedingungen für Waren
  1. Der Käufer ist verpflichtet, die auf der Verpackung der Ware angegebenen Lagerungsbedingungen einzuhalten. Werden die Lagerbedingungen nicht eingehalten und wurde der behauptete Mangel dadurch herbeigeführt oder begünstigt, werden Reklamationen für die betreffenden Waren vom Verkäufer nicht anerkannt.

  1. Gewährleistungsfrist
  1. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer dafür, dass die verkaufte Ware beim Empfang durch den Käufer frei von Mängeln ist und dass ihr Gebrauchswert und ihre Qualität den auf der Produktverpackung angegebenen Herstellergarantien für die Dauer ihrer Mindesthaltbarkeit entsprechen, die auf der Verpackung der Ware (oder einem beglaubigten Dokument des Lieferanten) angegeben ist.
  1. Arten des Warentransports zum Kunden, Abnahme und Reklamation
  1. Die Anlieferung einer Palettensendung - eine aus mehreren Packstücken oder Paletten bestehende Sendung - durch einen beauftragten Logistikpartner. Bei Erhalt der Sendung ist der Empfänger verpflichtet, die äußere Transportverpackung zu überprüfen (Beschädigung, Unversehrtheit, Siegel intakt (AG FOODS oder BIOGENA Klebeband)) und dem Transporteur den Erhalt der Sendung zu bestätigen. Stellt der Kunde beim Empfang einen Mangel fest, ist er verpflichtet, dies im Übergabeprotokoll zu vermerken. Beanstandungen des Inhalts der Sendung können am Tag der Lieferung, spätestens jedoch 24 Stunden nach der Lieferung, schriftlich oder telefonisch geltend gemacht werden.

  1. Der Kunde kann die Annahme einer beschädigten oder unvollständigen Sendung verweigern (mit Ausnahme der in Artikel VI, Abschnitt 4 der AGB vorgesehenen Fälle). Die Gründe für die Verweigerung der Annahme sind vom Käufer mit seiner Unterschrift (Unterschrift einer bevollmächtigten Person) auf dem Versanddokument oder dem Übergabeprotokoll anzugeben. Der Käufer ist nicht berechtigt, nur einen Teil der Lieferung anzunehmen. Im Falle von Mängeln muss der Käufer entweder die gesamte Lieferung ablehnen oder die gesamte Lieferung annehmen und einen Vorbehalt gemäß den folgenden Bedingungen anbringen. Festgestellte Mängel (Bruch der Sendung, Bruch des Siegels, Beschädigung der Sendung) oder Beanstandungen der Lieferung der Sendung sind auf dem Lieferschein oder dem Übergabeprotokoll zu vermerken, das der Frachtführer aufbewahrt und auf dem der Käufer den Empfang der Ware gemäß dem Lieferschein bestätigt.

  1. Der Käufer ist nicht berechtigt, offensichtliche Mängel an der Ware geltend zu machen, wenn er bei der Abnahme keine Prüfung nach dem vorgenannten Verfahren durchgeführt hat oder wenn er das Vorhandensein offensichtlicher Mängel nicht im Begleitdokument (Versanddokument (POD)) vermerkt hat.

  1. Stellt der Käufer Mängel fest, so hat er diese unverzüglich nach ihrer Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Lieferung (bei sofort nach Erhalt erkennbaren Mängeln) beim Verkäufer zu reklamieren. Der Käufer teilt dem Verkäufer die festgestellten Mängel schriftlich unter folgender Adresse mit: kundencenter@agfoods.eu; (mit Ausnahme von offensichtlichen Mängeln, die im Übergabeprotokoll oder Lieferschein festgehalten werden müssen), unter Angabe der Merkmale der Mängel und der für die Erfassung der Reklamation erforderlichen Daten:

- den Namen und die Anschrift des Käufers

- das Datum der Entdeckung des reklamierten Mangels

- die Identifizierung des Produkts, die Bezeichnung des Produkts

- die Menge der beanstandeten Ware (immer in Verkaufseinheiten)

- Datum der Herstellung der Ware, Karton-Nummer(n)

- Datum des Wareneingangs

- die Nummer des Lieferscheins, auf den sich die Reklamation bezieht

- Beschreibung des beanstandeten Mangels, Grund der Beanstandung

- Name des Antragstellers und der Person, die den Antrag annimmt

Ohne diese Angaben ist der Verkäufer berechtigt, die Forderung des Käufers zurückzuweisen.

  1. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Beschwerde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Einreichung, zu erledigen.

  1. Zur Geltendmachung der Reklamation muss der Käufer die reklamierte Ware unverzüglich nach der Mängelrüge an den Verkäufer senden; in begründeten Fällen kann die Reklamation auch für verbrauchte Ware, die nicht mehr an den Verkäufer gesendet werden kann, anerkannt werden.

  1. Wenn die Reklamation akzeptiert wird, hat der Käufer das Recht auf Lieferung der nicht gelieferten Ware, Ersatz der reklamierten Ware oder Rückerstattung des Geldes, einschließlich der Erstattung der mit der Reklamation verbundenen Kosten.

  1. Der Verkäufer ist berechtigt, die Reklamation in den folgenden Fällen abzulehnen:

- bei Waren nach Ablauf der Mindesthaltbarkeitsfrist

- wenn der Mangel durch unsachgemäßen Gebrauch oder Nichtbeachtung der Anweisungen des Herstellers verursacht worden ist

- der Mangel durch unprofessionelle oder unsachgemäße Behandlung, Manipulation, Lagerung oder Vernachlässigung der der Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Ware im Sinne der Lagerbedingungen entstanden.“

- die Nichteinhaltung des Verfahrens zur Übernahme des Gutes vom Beförderer

- wenn nachgewiesen wird, dass der Fehler nicht dem Absender zuzuschreiben ist.

  1. Die Geltendmachung einer Forderung hat keine aufschiebende Wirkung auf die vollständige und fristgerechte Zahlung des Kaufpreises der Ware.

  1. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine schriftliche Bestätigung darüber auszustellen, wann der Käufer das Recht auf Reklamation der Ware ausgeübt hat, welchen Inhalt die Reklamation hat, welche Art der Reklamationserledigung der Käufer bevorzugt, sowie eine weitere Bestätigung über das Datum und die Art der Reklamationserledigung, einschließlich der Dauer der Reklamation.

  1. Im Falle einer abgelehnten Reklamation muss der Verkäufer dem Käufer auch eine schriftliche Begründung für die Ablehnung der Reklamation zukommen lassen.

  1. Bei der Rücksendung von Waren an den Absender - zurückgeschickt, beschädigt, reklamiert - ist der Kunde verpflichtet, die Sendung gemäß den Anweisungen von AG FOODS GmbH versandfertig zu machen.

  1. Offensichtliche und verborgene Mängel

1.  Mängel der Ware, die bei der Übernahme der Ware feststellbar sind, sog. offensichtliche Mängel (der Käufer ist verpflichtet, diese Mängel sofort nach ihrer Feststellung, d.h. bei der Übernahme, zu reklamieren, spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt). Zu den offensichtlichen Mängeln gehören:- Beschädigung der Sendung (zerknitterte, zerrissene, durchnässte Verpackung usw.)

- falsche Anzahl der angenommenen Warenkartons (bei sichtbar beschädigten, geöffneten oder zerbrochenen Kartons muss die Menge sofort bei der Annahme nachgezählt werden)

- falsche Art der Ware

- stark verschmutzte Oberfläche der Verpackung

- beschädigte Verpackung der Ware in einem geöffneten, beschädigten Karton:

- Delamination der Folie - Ablösung einer oder mehrerer Schichten von der Verpackung

- zerrissene, gesprungene oder zerschnittene Verpackung

- Quittung die die erforderlichen Rechnungslegungsmerkmale des Umsatzsteuerrechtes nicht erfüllt

- die Anzahl der Stücke in heterogenen Verpackungen muss vom Käufer sofort bei der Annahme überprüft werden

2. Mängel der Ware, die erst nach der Abnahme der Ware festgestellt/entdeckt werden, sog. versteckte Mängel (der Käufer ist verpflichtet, diese Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu reklamieren). Zu den versteckten Mängeln gehören:

- Gewicht und Stückzahl der Ware im unversehrten und versiegelten Originalkarton

- beschädigte Verpackung der Ware im intakten und versiegelten Karton:

- Delamination der Folie - Ablösung einer oder mehrerer Schichten von der Verpackung

- zerrissene, gesprungene oder zerschnittene Verpackung

- falsches Etikett (nur Nichtübereinstimmung des Verpackungsetiketts mit dem Kartonetikett)

- falscher Preis auf dem Dokument (Rechnung, Kassenbeleg)

3. Mängel an der Ware, die erst bei der Verwendung des Produkts festgestellt werden können (der Käufer ist verpflichtet, diese Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung, spätestens jedoch nach Ablauf der auf der Verpackung der Ware angegebenen Mindesthaltbarkeitsdauer zu reklamieren, sofern die Ware unter den empfohlenen Bedingungen und in der Originalverpackung gelagert wird)

- geschmackliche Unregelmäßigkeiten beim Öffnen des Produkts

- olfaktorische Unregelmäßigkeiten beim Öffnen des Produkts (offensichtlich unterschiedlicher Geruch)

- Unregelmäßigkeiten im Aussehen - inhomogenes, verhärtetes Erzeugnis, Ware oder Rohstoff, unbefriedigende Farbe

  1. Höhere Gewalt
  1. Die Haftung der Parteien für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen ist ausgeschlossen, wenn dies auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt ist jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, das unabhängig vom Willen der Parteien eingetreten ist und die teilweise oder vollständige Erfüllung der Verpflichtungen einer Partei für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer verhindert. Als höhere Gewalt werden Ereignisse anerkannt, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und die von der Vertragspartei, auf die sie sich beziehen, nicht hätten verhindert werden können.

  1. Die Parteien sind verpflichtet, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, sobald die höhere Gewalt vorüber ist, wobei sich die Lieferfrist und alle anderen Fristen um die Dauer der höheren Gewalt verlängern.

  1. Die Vertragspartei, für die ein Umstand höherer Gewalt eintritt, ist verpflichtet, die andere Vertragspartei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen, schriftlich per Einschreiben über den Eintritt des Ereignisses zu unterrichten. Die Nichteinhaltung dieser Frist führt zum Erlöschen des Rechts, sich auf das Ereignis zu berufen.

  1. Dauert die höhere Gewalt mehr als 15 Tage an, verpflichten sich die Parteien, über alternative Termine für die Erfüllung der Verpflichtungen zu verhandeln. Kommen die Parteien nicht zusammen, um zu verhandeln oder sich zu einigen, so ist jede Partei berechtigt, von der von der höheren Gewalt betroffenen Verpflichtung zurückzutreten.

In Horn am 31. 1. 2025